Allgemeine Geschäftsbedingungen der RESS Kommunikation e.K

Allgemeines

Die Fa. RESS Kommunikation e.K liefert und repariert ausschließlich aufgrund der nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit auf den Vertragsabschluss. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Käufer ist ein bindendes Angebot. Nicht angenommene Ware wird kostenpflichtig zurückgenommen.

Lieferung / Lieferzeit

Die Lieferungen erfolgen im Auftrag und auf Kosten des Kunden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung inländischer oder ausländischer Export- und Zollvorschriften verantwortlich. Liefertermine werden nach bestem Wissen und so genau wie möglich in der Auftragsbestätigung angegeben. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Auftragsbestätigung beim Käufer. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorgezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Lieferer dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Im Falle eines Austausches, von Komponenten werden die auszutauschenden Teile schnellstmöglich ausgetauscht. Sofern Teile am Lager sind, erfolgt der Austausch unverzüglich. Eine Reparatur erfolgt lediglich dann, wenn sich das schadhafte Teil in reparaturfähigem Zustand befindet und nicht durch Fremdeinwirkung oder Reparaturversuche Dritter beschädigt ist. Die Garantiezeit beim Kauf von Waren beträgt 12 Monate, auf Reparaturen gewähren wir 6 Monate. Sollten Leistungen mangelhaft erbracht worden sein, so wird nach billigendem Ermessen unterliegender Wahl der Fa. RESS Kommunikation e.K nachgebessert oder neu geliefert, wenn die Reklamation innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich bei RESS Kommunikation e.K geltend gemacht wird.

Gefahrenübergang und Entgegennahmen

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

Preise und Zahlung

Die angegebene Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der derzeit gültigen MwSt. und zzgl. Transportkosten. Es ist in der Währung EURO zu zahlen. Unberechtigt abgezogener Skonto wird nachberechnet. Wir liefern - vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz - nach Wunsch des Bestellers gegen Rechnung oder gegen Nachnahme. Gegenüber einem Unternehmer bleibt es uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder vollständige Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Unternehmer. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Zahlungsverzug wird bei uns genau einmal angemahnt. Bei fruchtlosen Mahnungen werden nach Ablauf der Nachfrist ohne weitere Kontaktaufnahme zum Kunden die gerichtlichen Schritte eingeleitet. Der Kunde kann nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu veräussern, solange er nicht in Verzug mit der Kaufpreiszahlung ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Unternehmer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Vorbehaltseigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

Reparaturen außerhalb der Gewährleistungspflicht

Wird vor Ausführung von Reparaturen, zu deren Vornahme der Verkäufer gewährleistungsrechtlich nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Kosten des Kostenvoranschlages trägt der Besteller.

Haftung 

Für Mängel der Lieferung zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet die Fa. RESS Kommunikation e.K unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigendem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb der 6 Monaten (bei Mehrschichtenbetrieb innerhalb von 3 Monaten) seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Die dem natürlichen Verschleiß unterliegenden Teile, z. B. Gummi- und Farbwalzen, Farbbänder, Bürsten, Schwämme, Gummis, Lederstreifen usw. unterliegen nicht der Garantie, wenn die Mängel auf Abnutzung zurückzuführen sind. Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrenübergang. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf das Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der von der Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sie läuft mindestens aber bis Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert. Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die von uns im Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen zu vertreten sind, unsere Haftpflichtversicherung eintritt, werden wir die Auszahlung von Versicherungsbeträgen an den Besteller veranlassen bzw. bereits empfangene Beträge an den Besteller weiterleiten oder, soweit nach den Versicherungsbedingungen zulässig, unsere Ansprüche gegen die Versicherung an den Besteller abtreten. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die von uns im Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen zu vertreten sind, unsere Haftpflichtversicherung nicht eintritt, sind wir ausschließlich haftbar für von uns zu vertretende direkte Schäden an dem bearbeiteten Gerät. Eine Haftung für sonstige Schäden, insbesondere mittelbare oder Folgeschäden, auch für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Jede Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Wert der Dienstleistung nach RESS Kommunikation e.K Stundensätze.

Haftung beim Umgang mit Daten, Viren und die Internetnutzung 

Die Fa. RESS Kommunikation e.K. ist nicht haftbar für Datenverlust auch nicht bei Beschädigung von Datenträgermaterial. Der Kunde ist für eine aktuelle Datensicherung selbst verantwortlich oder hat der Fa. RESS Kommunikation e.K vor Beginn einer Reparatur an Datengeräten den Stand seiner letzten Datensicherung mitzuteilen. Auch eine von der Fa. RESS Kommunikation e.K eingerichtete Datensicherung ist vom Kunden selbst zu überwachen. Aus Sicherheitsgründen wird jedem Kunden empfohlen den Patchstand auf seinen eingesetzten Servern und Arbeitsstationen auf dem Aktuellen Stand zu halten. Jeder Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung des Internets gewisse Gefahren und Risiken bestehen. Aus diesem Grund hat der Einsatz einer Firewall und eines Aktuellen Virenschutzprogramms (welches ebenfalls durch Selbstüberwachung immer auf dem Aktuellen Patchstand zu halten ist) stattzufinden. Eine Unterlassung solcher Schutzmaßnahmen ist als grob fahrlässig anzusehen und schließt jegliche Haftung seitens der Fa. RESS Kommunikation e.K aus.

Schutzrechte an Software

Wir behalten an gelieferter Software, Datenträgern, Dokumentationen etc. die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie das Verwertungsrecht, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzhinweise - auch Dritter - sind vom Kunden zu beachten. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Datenträger enthaltenen Software. Diese darf nur - soweit technisch zwingend erforderlich - zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenspeicherung 

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Firmensitz der Fa. RESS Kommunikation e.K. Der Kunde ermächtigt uns, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

 

Stand 2020 | RESS Kommunikation e.K | An den Hecken 3 | 55286 Sulzheim